• Kronenstraße 5, 49377 Vechta

Ansprechpartnerin

Manuela-Pille-Fachbereichsleitung-FHD.

Manuela Pille

Telefon 0 44 41 – 92 90 – 72
hebammendienst@skf-vechta.de

Stefanie Haring

Telefon Steinfeld:
05492 – 55706 – 80
Telefon Lohne:
04442 – 95591 – 40
kaufhaus-steinfeld@skf-vechta.de

Christiane Priester

Telefon 0 44 41 – 92 90 -22
skfgeschaeftsfuehrung@skf-vechta.de

Externe Ansprechpartner

https://www.bistum-muenster.de/startseite_rat_hilfe/praevention_sexualisierter_gewalt

Caritas Beratungsstelle
Telefon 0 44 41 – 8 70 76 90

Offizialat Vechta
Telefon 0 44 41 – 8 72 -150

Jugendamt
Telefon 0 44 41 – 8 98 21 45

Home/Präventionsordnung

Institutionelles Schutzkonzept

Augen auf. Hinsehen und schützen!

Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt.

Wir als kirchlicher Frauenfachverband im Bistum Münster sind uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz der Kinder und Jugendlichen in unseren Einrichtungen bewusst. Um dieser Verantwortung nachzukommen, hat unser Bischof D. Felix Genn unterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt eingeführt, die in der „Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ (kurz: Präventionsordnung) dokumentiert sind. Diese bilden die Grundlagen unserer Anstrengungen in der Präventionsarbeit.

Respektvoller Umgang, Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und kollegiales Miteinander stehen dabei ebenso im Vordergrund wie auch unsere Bereitschaft für Hilfsbedürftige, Kinder und Jugendliche einzutreten und deren Rechte zu wahren.

Zu Beginn ihrer Arbeit werden die künftigen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter auf die Präventionsschulungen im SkF hingewiesen. Ihnen wird erklärt, in welchem Rahmen und in welcher Intensität sie künftig mit der entsprechenden Zielgruppe der jeweiligen Dienste zusammentreffen bzw. zusammenarbeiten werden. Daraus resultiert – entsprechend der Vorgabe der Präventionsordnung – der Umfang der für sie vorgesehenen Schulung. Verdeutlicht wird darüber hinaus die allgemeine Grundlage und Haltung im Umgang untereinander.

Alle im Dienst für den SkF Tätigen müssen ein EFZ im regelmäßigen Abstand von 5 Jahren und einmalig eine Selbstauskunftserklärung vorlegen.

  • Angemessene Sprache und Wortwahl im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Adäquate Gestaltung von Nähe und Distanz
  • Beachtung der Intimsphäre
  • Umgang mit Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
  • Disziplinierungsmaßnahmen

Ein Handlungsleitfaden

  1. Ruhe bewahren
  2. Kontakt aufnehmen: als Ansprechpartner
    stehen Manuela Pille und Stefanie
    Haringzur Verfügung.
  3. Prüfen, ob es sofortigen Handlungsbedarf gibt.
  4. Dokumentieren
  5. Sich persönlich Entlastung verschaffen
  6. Reflexion

Über das Präventionskonzept wird auf verschiedenen Wegen informiert: 

Fachbereiche

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