Ansprechpartnerin
Maria Neemann
Telefon 0 44 41 8 38 38
frauenhaus@skf-vechta.de
WIR SIND TAG UND NACHT FÜR SIE ERREICHBAR:
Telefon:
0 44 41 - 8 38 38
Eine Aufnahme ins Frauen- und Kinderschutzhaus ist rund um die Uhr möglich.
Download/Links
Datenblatt
Checkliste – Was nehme ich mit
Förderung durch
Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Frauen- und Kinderschutzhaus
Wir sind da, wenn Sie einen sicheren Ort für sich und Ihre Kinder benötigen!
Sie haben körperliche oder psychische Gewalt gegen sich und/oder ihr Kind erfahren oder Ihnen wurde Gewalt angedroht? Sie haben Angst um Ihre Sicherheit und die der Kinder?
Wir bieten Ihnen einen sicheren Ort in unserem Frauen- und Kinderschutzhaus.
WIR SIND TAG UND NACHT FÜR SIE ERREICHBAR:
Telefon 0 44 41 - 8 38 38
Bei akuter Bedrohung oder Gewalt sollten Sie sofort die Polizei über den Notruf 110 rufen
Unser Frauen- und Kindeschutzhaus bietet Platz für 5 Frauen mit ihren Kindern.
Jede Frau erhält für sich und ihre Kinder ein eigenes Zimmer und kann abgeschlossen werden. Das Zimmer gilt als Privatsphäre, die Mitarbeiterinnen haben nur im Notfall Zugang.
Es stehen insgesamt 4 Badezimmer zur Verfügung. Gemeinschaftlich genutzt werden die Kochküche, das Esszimmer und der Hauswirtschaftsraum mit Waschmaschine, Trockner und Bügelvorrichtung. Weiterhin gibt es ein Wohnzimmer mit Fernseher und für die Kinder einen Spielbereich und einen Hausaufgabenraum mit PC. Die Räume sind voll möbliert und mit allem Notwendigen ausgestattet.
Auf dem eingezäunten Hof finden sich Spielmöglichkeiten für die Kinder: ein Sandkasten, ein Spieleturm mit Rutsche und Klettermöglichkeiten, eine Nestschaukel sowie eine Babyschaukel.
Verschiedene Fahrzeuge, z.B. Fahrräder, Rutscheautos, Roller und Spielmaterialien für draußen stehen für Spiel und Spaß zur Verfügung.
Eine überdachte Sitzecke mit Gartenmöbeln bietet den Frauen und Kindern weitere Möglichkeiten, sich an der frischen Luft aufzuhalten. Die Innenhofterrasse wird von den Raucherinnen genutzt. Die Büros der Mitarbeiterinnen befinden sich auf der unteren Etage.
Es steht ein Telefon zur Verfügung, mit dem kostenlos ins deutsche Netz telefoniert werden kann. Im Frauenhaus gibt es einen freien WLan Zugang.
Wenn Sie zu uns kommen möchten, rufen Sie uns bitte an. Wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie erreichbar. In einem Gespräch klären wir mit Ihnen, ob wir die passende Anlaufstelle für Sie sind, die Ihnen in Ihrer Situation optimal helfen kann.
Wir vereinbaren einen Treffpunkt, an dem wir Sie abholen.
An erster Stelle ist es wichtig, dass Sie sich und Ihre Kinder in Sicherheit bringen! Wenn es Ihnen doch möglich ist, Ihren Einzug in das Frauenhaus vorzubereiten, hilft es, wenn Sie folgende Sachen einpacken:
- Ausweispapiere (wenn vorhanden auch die der Kinder)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Krankenversicherungskarten, Impfpässe, Untersuchungshefte
- notwendige Medikamente
- Bekleidung u. Hygieneartikel,
- Schulsachen, Lieblingsspielzeug der Kinder
Vielleicht können Sie vorher Dinge bei einer Vertrauensperson unterstellen, um es später abzuholen?
Wenn etwas fehlt, unterstützen wir Sie dabei, es wiederzubeschaffen.
Im Frauenschutzhaus bieten wir Ihnen und ihren Kindern eine geschützte Unterkunft. Die Adresse ist zu Ihrem Schutz und den der Mitbewohnerinnen anonym. Wir unterstützen Sie, Ihre Lebenssituation neu zu gestalten. Wir helfen Ihnen bei in Frage kommenden Sofortmaßnahmen. Wir bieten Ihnen Gespräche zur Bearbeitung der Gewalterfahrungen und der aktuellen Trennung sowie zur Entwicklung von gewaltfreien Lebensperspektiven an und geben Hilfestellung, Entscheidungen zu finden.
Weiterhin beraten und vermitteln wir Sie bei Fragen der Existenzsicherung, des Sorge- und Umgangsrechts und zu Therapieangeboten.
Wir können bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, der Freizeitgestaltung sowie der (Wieder)Herstellung von sozialen Außenkontakten, beispielsweise zu Verwandten und Freunden behilflich sein.
Der Aufenthalt im Frauenschutzhaus ist vorübergehend. Sie selbst bestimmen den Zeitpunkt Ihres Auszuges. Ob Sie in eine eigene Wohnung ziehen, der Beziehung zu ihrem Partner eine Chance geben wollen oder eine andere Lösung gefunden haben, wir unterstützen Sie dabei. Auch nach Ihrem Auszug aus dem Schutzhaus können Sie unsere Beratungsangebote in Anspruch nehmen.
Sie müssen nichts mitbringen. Sie können sofort kommen. Das Frauenschutzhaus ist so ausgestattet, dass sie sofort einziehen können.
Wenn Sie noch genug Zeit haben, hilft es, wenn Sie für sich und Ihre Kinder Folgendes mitbringen:
- Bargeld / Bankkarte
- Personalausweis / Pass / Aufenthaltstitel
- evtl. Geburtsurkunden der Kinder
- Krankenversichertenkarte, Impfausweise, Vorsorgehefte, Mutterpass, wenn nötig Medikamente
- Kleidung, Hygieneartikel,
- Unterlagen über bestehende Verträge, Bankkonten
- Schulsachen, Lieblingsspielzeug der Kinder
- evtl. Lebensmittel
Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, einige Sachen vorher zu einer Vertrauensperson zu bringen, um die später zu holen.
Vielleicht können Sie nicht alles mitbringen – das macht nichts!
Das Wichtigste ist Ihre und die Sicherheit der Kinder!
Was ist ein Frauenhaus?
Kinder im Frauen- und Kinderschutzhaus
Du erlebst:
- dass deine Eltern sich streiten
- dass deine Eltern schreien
- dass dein Vater Deine Mutter schlägt
- dass du zu Hause Angst hast
- dass du beschimpfst wirst
- dass du geschlagen wirst
- dass du sexuell belästigt wirst
- … und vieles mehr?
So etwas erleben viele Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Du kannst uns immer anrufen:
0 44 41 – 8 38 38
und wir können darüber sprechen, was man tun kann, um sich zu schützen und welche Hilfen Du
bekommen kannst.
Hier im Frauen- und Kinderschutzhaus können Du und Deine Mutter zur Ruhe kommen und ohne Angst den Tag verbringen. Wir wollen dir mit deinen Sorgen helfen, damit du ein schönes Leben hast.
Gemeinsam mit dir und deiner Mutter versuchen wir herauszufinden, was dir gut tut, was wichtig für dich ist und was du gerne möchtest.
Wir möchten dich schützen und stärken und dich dabei unterstützen, damit du in Zukunft vor weiteren Übergriffen sicher bist.
Du hast ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt! Das steht sogar im Grundgesetz. Denn Gewalt ist strafbar.